Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbungsmittlern und Werbeagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbungtreibende angenommen.

Verteilung

Das BWV-JOURNAL wird durch den Lesezirkel verteilt und liegt in den Wartebereichen bei ausgewählten Ämtern, Behörden, Geld- und Finanzierungsinstituten, exklusiven Sportzentren, wie Golfclubs, Tennisclubs. Autohäusern, Friseursalons, Tankstellen, Hotels, Restaurants, Arzt- und Zahnarztpraxen, Privatkliniken sowie Anwaltskanzleien aus.

BWV ONLINE

Das BWV-JOURNAL wird unter: www.bwv-journal.de über die gesamte Vertragslaufzeit veröffentlicht.

Gedruckte Auflage je Ausgabe 10.000 Exemplare

Die Laufzeit beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Erscheinen des BWV-JOURNALs. Der Zeitpunkt des Erscheinens wird dem Inserenten durch Zusendung eines Belegexemplars mitgeteilt. Bei Anzeigen, die trotz schriftlicher Aufforderung nicht fristgerecht beim Verlag vorliegen, ist der Verlag berechtigt, den Anzeigentext nach eigenem Ermessen zu erstellen. Dienstleistungen, wie Erstellung von Druckunterlagen, Inseratgestaltung, Textvorlage, Übersetzung, usw. werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet. Platzierungen werden als Wunsch, nicht aber als Bedingung entgegengenommen (zuschlagpflichtige Platzierungen ausgenommen). Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden.

Wichtig

Eine Kündigung dieses Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Bei verspätetem Erscheinen ist ein Rücktritt vom Vertrag nur möglich, sofern vom Inserenten eine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung gesetzt wird. Ein Rücktritt nach Erscheinen des JOURNALS ist ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchung zur Zahlung fällig. Die Kosten für den Link zur Homepage EUR 59, sowie etwaige Erstellungskosten, sind mit Erscheinen des BWV-JOURNALS zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich je Ausgabe zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ist der Inserent Kaufmann, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Vertragspflichtigen Lindau/B. Der Verlag ist darüber hinausgehend berechtigt, nach seiner Wahl auch am Sitz des Inserenten gerichtlich vorzugehen. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.